Finanzen und Steuern
Aktuelle Steuersätze der Stadt Schelklingen
a) Hebesätze
- Grundsteuer A: 390 %
- Grundsteuer B: 390 %
- Gewerbesteuer: 370 %
b) Vergnügungssteuer
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes.
1. mit Gewinnmöglichkeit
an öffentlich zugänglichen Orten 20 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.
2. ohne Gewinnmöglichkeit
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einen ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 50,00 €
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50,00 €
- aufgestellt in einer Spielhalle zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z.B. Musikautomaten): 20,00 €
c) Hundesteuer
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für:
- den Ersthund: 120,00 €
- den zweiten und jeden weiteren Hund: 240,00 €
- einen Kampfhund: 960,00 €
- den zweiten und jeden weiteren Kampfhund: 1.920,00 €
- die Zwingersteuer: 2-fache des Steuersatzes
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Derzeit erhalten private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Informationsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung für den Grundsteuerwert ab 01.01.2025.
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist zwischen 01.07.2022 und 31.10.2022 elektronisch über das ELSTER-Portal möglich. In Ausnahmefällen, z.B. wenn kein Computer oder Internetzugang vorhanden ist, kann ein entsprechender Papiervordruck ab 01.07.2022 beim Finanzamt Ehingen beantragt werden.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, wo Sie die benötigten Unterlagen finden. In Baden-Württemberg müssen – im Vergleich zu den anderen Bundesländern – bei der Feststellungserklärung nur wenige Angaben gemacht werden. Dies sind:
- das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss:
Das Aktenzeichen finden Sie auf den o.g. Informationsschreiben und früheren Einheitswertbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden. - die Grundstücksfläche:
Die Grundstücksfläche können Sie beispielsweise Ihrem Kaufvertrag, Unterlagen zur Vermessung, einem Baugesuch o.Ä. entnehmen. Sollten Zweifel an der Vollständigkeit oder Aktualität bestehen, können Sie auch einen Grundbuchauszug beim Amtsgericht Ulm – Zentrales Grundbuchamt anfordern oder direkt dort Einsicht nehmen. - der Bodenrichtwert:
Maßgeblich ist hier der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022. Zum 01.07.2022 hin wird das Internetportal „Grundsteuer BW“ unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar sein. Hier können die Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden. Sollte Ihr Bodenrichtwert dann noch nicht verfügbar sein, rufen Sie bitte die Seite zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf.
Die Verwaltung der Stadt Schelklingen sowie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen rechnet deshalb mit einer Vielzahl an Anfragen zu den Bodenrichtwerten. Um eine Überlastung der Geschäftsstelle zu vermeiden, werden betroffene Grundstückeigentümer gebeten, die Daten unter dem Internetportal "Grundsteuer BW" der Finanzverwaltung abzurufen. Die Bodenrichtwerte können außerdem unter dem Internetportal BORIS BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) oder auf der Internetseite der Stadt Schelklingen (www.schelklingen.de) oder unter www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden. Wir werden auch im Stadtboten darauf hinweisen, sobald die Bodenrichtwerte abgefragt werden können. - Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks (Wohnen/Nichtwohnen)
Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, haben künftig einen steuerlichen Vorteil.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Homepage www.grundsteuer-bw.de.
Achtung:
Momentan ist eine Abgabe der Feststellungserklärung nur für Grundstücksflächen und Gebäude (-Teile) möglich, die das allgemeine Grundvermögen, d.h. die Grundsteuer B betreffen. Allerdings zählt ab 01.01.2025 bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft auch z.B. der Wohnteil einer Hofstelle zum allgemeinen Grundvermögen. Für diesen Wohnteil ist eine separate Feststellungserklärung abzugeben. Eine Abgabe für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Grundsteuer A) ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Hierzu werden voraussichtlich im Oktober 2022 weitere Informationsschreiben verschickt. Abweichend von der Abgabefrist bis 31.10.2022 soll hier noch eine spätere Abgabe der Erklärung ermöglicht werden.
Informationen zu den Bodenrichtwerten
Aktuell gültige Bodenrichtwertskarten Stadt Schelklingen Stand 01.01.2022
Die vom Gutachterausschuss am 19.07.2022 beschlossenen Bodenrichtwertkarten mit den dazugehörigen Werten für die Stadt Schelklingen mit Teilorten sind nun veröffentlicht worden.
Diese Daten können von den Bürgerinnen und Bürgern unter www.gutachterausschuesse-bw.de oder www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die PDF-Dateien auf der Homepage der Stadt Ehingen - gemeinsamer Gutachterausschuss veröffentlich.
Folgende Bodenrichtswertkarten der Stadt Schelklingen mit Stand 01.01.2022 können heruntergeladen werden:
- Schelklingen - Gundershofen (PDF-Datei)
- Schelklingen - Hausen ob Urspring (PDF-Datei)
- Schelklingen - Hütten (PDF-Datei)
- Schelklingen - Ingstetten (PDF-Datei)
- Schelklingen - Justingen (PDF-Datei)
- Schelklingen - Karte 1 (PDF-Datei)
- Schelklingen - Karte 2 (PDF-Datei) (PDF-Datei)
- Schelklingen - Schmiechen (PDF-Datei)
- Schelklingen - Sondernach (PDF-Datei)
- Schelklingen - Steinbruch (PDF-Datei)
- Schelklingen - Talsteußlingen (PDF-Datei)
- Schelklingen - Teuringshofen (PDF-Datei)