Landwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft waren bis in die jüngste Vergangenheit die größten Erwerbszweige. Doch der landwirtschaftliche Strukturwandel machte vor Justingen keinen Halt. Zählte man 1895 noch 111 eigenständige landwirtschaftliche Betriebe im Dorf, so sind es derzeit nur noch 3 Haupterwerbbetriebe. Heute pendeln die meisten Arbeitnehmer zur Arbeit in das nahe Schelklingen oder nach Ehingen (20 km), Blaubeuren (15 km) und nach Ulm (30 km). Doch auch in Justingen lässt sich arbeiten. Mehrere Handwerksbetriebe bieten moderne Arbeitsplätze.
Holzkasse Justingen
Geschichte
Schon 1835 lag eine Holzgerechtigkeit vor. Ziel war es damals, „ das Holz gerechter zu verteilen". Doch: die Querelen im Dorf gingen weiter - Streit entstand an der Frage, ob auch neu zugezogene Bürger den Wald in gleicher Weise nützen dürfen. 1846 wurde dann der Realwald Justingen aus der Taufe gehoben. Das Eigentum an Grund und Boden wurde an die politische Gemeinde festgeschrieben. Den 44 Teilen der Realgenossenschaft Justingen wurden „ 3 Klafter Holz nebst dem dazu gehörenden Reischach" zugesprochen.
Waldausschuß und Rechner
Ein dreiköpfiger Waldausschuß vertritt die Belange der Realberechtigten mit beratender Stimme im Ortschaftsrat.
Derzeit üben diese Funktion aus:
- Hermann Eck
- Hermann Braun
- Gerhard Haug
Lange Tradition hat auch die Funktion des Realwaldrechners. Früher war sie noch mit dem Amt des Waldmeisters verbunden. Die wichtige Aufgabe über die Finanzen zu wachen nimmt derzeit Harald Bloching wahr. Die Umsetzung der forstbetrieblichen Tätigkeiten wird heute vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89077 Ulm wahrgenommen. Über den jährlichen Kultur- und Nutzungsplan entscheidet der Ortschaftsrat.
Naturnahe Waldwirtschaft
Die Umsetzung der von der Realgemeinde formulierten Zielsetzungen erfolgt durch das Konzept der naturnahen Waldwirtschaft:
- Die Baumartenwahl richtet sich nach den Erkenntnissen der Standortskunde
- Die Verjüngung des Waldes soll in der Regel über Naturverjüngung erfolgen
- Hierzu sind angepasste Wildstände unerlässlich, auf die der Waldbesitzer einen gesetzlichen Anspruch hat. Die Hauptbaumarten v. a. Buche, Esche, Ahorn, Fichte müssen ohne Schutz verjüngt werden können
- Kahlschläge sind zu vermeiden
- Aus Gründen des Naturschutzes und aus landschaftlichen Aspekten sollen Waldbiotope, Steilhänge, markante Feldgehölze möglichst extensiv und einzelbaumweise bewirtschaftet werden
- Zu einer pfleglichen Waldarbeit gehört, dass die Befahrung der Böden durch eine dauerhafte Feinerschließung der Bestände auf das Notwendige minimiert wird.
Zertifizierung
Pan European Forest Certification
Seit Mai 2000 ist der Realwald Justingen nach PEFC zertifiziert. Weitere Infos - siehe unter: www.pefc.org