Wasser- und Abwassergebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2020 die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren wie folgt angepasst.
Wassergebühren (netto) je m³ Frischwasser
- Gebühren 2022: 1,25 €
- Gebühren 2023: 1,25 €
Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser
- Gebühren 2022: 2,12 €
- Gebühren 2023: 2,35 €
Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche
- Gebühren 2022: 0,50 €
- Gebühren 2023: 0,42 €
Grundgebühren (Standardzähler) pro Monat netto
- Gebühren 2022: 2,41 €
- Gebühren 2023: 2,41 €
Wichtig bei Änderungen
Änderungen an der versiegelten Grundstücksfläche sind bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich der Stadt Schelklingen mitzuteilen. Verspätet eingegangene Änderungen werden ansonsten erst im folgenden Abrechnungsjahr berücksichtigt. Zur Meldung von Änderungen an der versiegelten Grundstücksflächen können Sie mit dem Formular „Anforderung Erhebungsbogen“ einen neuen Erhebungsbogen für das betreffende Grundstück bei der Stadtverwaltung anfordern.
Formulare und Broschüren
- Anforderungen Erhebungsbogen (PDF-Datei)
- Anschreiben (PDF-Datei)
- Beispiel Karte (PDF-Datei)
- Beispiel Karte ohne GAB (PDF-Datei)
- Erhebungsbogen Beispiel Ohne GAB (PDF-Datei)
- Erhebungsbogen Beispiel Option A (PDF-Datei)
- Erhebungsbogen Beispiel Option B (PDF-Datei)
- Erhebungsbogen Beispiel Option C (PDF-Datei)
- Erhebungsbogen Rechenhilfe (PDF-Datei)
- Flächenerklärung (PDF-Datei)
- Merkblatt (PDF-Datei)
Präsentation gesplittete Abwassergebühr (PDf-Datei) (PDF-Datei) Rahmenbedingungen bei der dezentralen Beseitigung von Niederschlagswasser (PDF-Datei) - Wasser- und Abwassergebühren Eigentümerwechsel (PDF-Datei)