Grundsteuer
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
1. Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Jahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2026 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse Schelklingen zu überweisen oder einzuzahlen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Schelklingen, Marktstraße 15, 89601 Schelklingen einzulegen.
4. Hinweise
Bei Abbuchern wird die Steuer zur Fälligkeit dem Konto belastet. Die sonstigen Steuerpflichtigen bitten wir um pünktliche Überweisung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Verwaltung per Gesetz verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzten und diese auch zu erheben. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihr Kassenzeichen an. Dieses endet bei der Grundsteuer mit den Ziffern .......-0100.
Weitere Fragen zur Veranlagung werden unter der Tel.: 07394/248-16 (Frau Unger), zur Zahlung bzw. Abbuchung unter der Tel.: 07394/248-47 oder 07394/248-13 (Stadtkasse) beantwortet.
Schelklingen, den 15.12.2025
gez.
Ulrich Ruckh
Bürgermeister



